Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA befürwortet grundsätzlich den Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), der vom Bundesrat am 4. Februar 2011 in die Vernehmlassung gegeben worden war. In ihrer Stellungnahme bewertet die FINMA insbesondere positiv, dass im Vernehmlassungsentwurf die qualitativen Aspekte der Aufsicht explizit vorgesehen sind und risikobasierte Sichtweisen künftig einen höheren Stellenwert erhalten sollen. Die FINMA hat jedoch ein zentrales Änderungsbegehren: Sie plädiert für eine vollständige institutionelle Trennung zwischen sozialer und privater Krankenversicherung. Mit dieser klaren Trennung liesse sich die Transparenz im Markt erhöhen und die Wirksamkeit der Aufsicht erheblich verbessern.