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Medienmitteilung
2011

FINMA veröffentlicht Rundschreiben Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung

Das heute veröffentlichte definitive FINMA-Rundschreiben "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken" definiert die Eigenmittelanforderungen für Banken unter Säule 2 der Basler Eigenkapitalvereinbarung neu. Mit dem Rundschreiben wird der bisher pauschal geforderte 20-Prozent-Zuschlag auf die Mindestanforderungen durch ein differenziertes Regime ersetzt, das die heutige Aufsichtspraxis reflektiert und konkretisiert. Die von der FINMA aufgrund des neuen Regimes verlangten Eigenmittelpuffer werden nach objektiven Kriterien und risikobasiert ausgestaltet. Die erforderlichen Kapitalpuffer richten sich nach der Grösse, Komplexität und Geschäftsaktivität eines Instituts. Sie sind antizyklisch ausgestaltet. Das neue Regime wird für die meisten Institute keinen weiteren Kapitalbedarf bewirken. Vielmehr bedeutet das Rundschreiben eine Festlegung einer erhöhten Untergrenze für die Eigenmittelausstattung. Das Rundschreiben tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
Vom Rundschreiben "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken" betroffen sind alle Banken und Effektenhändler mit Ausnahme der beiden Grossbanken, für die bereits seit 2008 ein strenges Spezialregime gilt. Statt eines pauschalen Eigenmittelpuffer bei einer Höhe von 20 Prozent der Mindestanforderungen wird der zusätzliche Kapitalpuffer neu durch eine differenzierte Bemessung definiert. Die FINMA teilt die Institute hierzu aufgrund der Kriterien Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel in fünf Kategorien ein. Den Kategorien wird in Form von Kapitalquoten eine Eigenmittelzielgrösse und eine Interventionsstufe zugewiesen. Durch dieses Vorgehen sind die Erwartungen der FINMA für die Institute vorhersehbar, nachvollziehbar und transparent. Das Rundschreiben beruht auf den geltenden Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) und ist damit unabhängig von der unter dem Titel Basel III vom Basler Ausschuss im Dezember 2010 beschlossenen Verstärkung der Eigenmittelbasis von Banken. Es ist aber auf die neuen Eigenkapitalvorgaben nach Basel III abgestimmt.

Änderungen im Vergleich zum Anhörungsentwurf

Auf den Rundschreibenentwurf vom 31. Januar 2011 gingen mehrere Reaktionen ein. Im Vergleich zum Anhörungsentwurf führten die Eingaben insbesondere in zwei Bereichen zu Anpassungen. Den Banken wird neu zugestanden, die Ausgestaltung der Massnahmen bei einer allfälligen Unterschreitung der Eigenmittelzielgrösse in einem ersten Schritt selbst zu definieren. Erst wenn die FINMA zur Auffassung gelangt, dass die von Instituten beschlossenen Massnahmen unzureichend oder nicht plausibel sind respektive nicht umgesetzt werden, setzt sie aufsichtsrechtliche Massnahmen unterschiedlicher Strenge zur Wiedererreichung der Zielgrösse des Kapitalpuffers durch.  
Ein zweiter Bereich, in dem die FINMA Anpassungen im Hinblick auf die definitive Version des Rundsschreibens vornahm, betrifft die laufende Umsetzung von Basel III in die ERV und die hängige Too-big-to-fail-Gesetzesvorlage. Die FINMA trägt den in den Stellungnahmen vorgebrachten Vorbehalten durch die Aufnahme einer Wiedererwägungsklausel Rechnung und wird demnach ihre im Rundschreiben festgehaltene Aufsichtspraxis einer Überprüfung unterziehen, sollten sich die definitiven Kapitelanforderungen von Basel III und der Too-big-to-fail-Vorlage wesentlich ändern. 

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch.
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