News

Medienmitteilung
2010

Betriebsrechnung 2009 der beruflichen Vorsorge

Die privaten Schweizer Lebensversicherer legten für das Jahr 2009 zum fünften Mal eine vollständige Betriebsrechnung für die berufliche Vorsorge vor. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess im Betriebsjahr 2009 flossen den Versicherten 91,9% in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligung zu. Damit liegt die durchschnittliche Ausschüttung über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 90%.
Nach dem durch die Finanzkrise geprägten Berichtsjahr 2008 war das Jahr 2009 gekennzeichnet durch eine Rückkehr zur Normalität. Von den gesamten Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess des Betriebsjahres 2009 in der Höhe von 7'749 Mio. CHF flossen insgesamt 91,9% an die Versicherten zurück in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhungen der technischen Rückstellungen und Überschussbeteiligungen. Für den Bestand, der einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestquote von 90% unterliegt, erreichte die Ausschüttungsquote 92,4%. Den Überschussfonds wurden insgesamt 940 Mio. CHF zugeführt und den Versicherten daraus Überschussanteile im Umfang von 450 Mio. CHF ausgeschüttet. Nach dem Verlustjahr 2008 erzielten die Lebensversicherer 2009 im Zweig berufliche Vorsorge ein Betriebsergebnis von 630 Mio. CHF.

Elf private Lebensversicherer betrieben per 31. Dezember 2009 die Kollektivversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge für insgesamt 2,14 Mio. Versicherte (Vorjahr: 2,16 Mio.). Die technischen Rückstellungen betrugen insgesamt 124,2 Mrd. CHF (Vorjahr: 121,9 Mrd. CHF).

Die garantierten Versicherungsverpflichtungen sind gedeckt

Für die vollständige Deckung der Versicherungsverpflichtungen sorgen speziell dafür ausgesonderte Vermögenswerte, das sogenannte gebundene Vermögen. Für das gebundene Vermögen gelten strenge Anlagevorschriften hinsichtlich Qualität der Werte, Risikostreuung, zulässige Anlagekategorien sowie für Risikomanagement und Bewirtschaftung.

Ausschüttungsquote übertrifft die geforderte Mindestquote

Ein Grossteil des Geschäfts im Bereich berufliche Vorsorge ist einer Mindestquotenregelung unterworfen. Diese wurde auch 2009 erfüllt: Von den Erträgen aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess kamen den Versicherten 92,4% (Vorjahr: 100%) in Form von Versicherungsleistungen, Erhöhung und Verstärkung der technischen Rückstellungen sowie der Überschussbeteiligung zugute.

Positives Ergebnis im Sparprozess

Die Erholung der Kapitalmärkte schlug sich in einer Rückkehr zu positiven Ergebnissen im Sparprozess nieder. Dagegen ging das Ergebnis im Risikoprozess leicht zurück, einerseits aufgrund von Prämiensenkungen, andererseits stieg die Schadenbelastung etwas an. Dank dem insgesamt guten Ergebnis konnten die technischen Rückstellungen durch Zuweisungen von total 837 Mio. CHF verstärkt werden. Nachdem im Vorjahr noch ein Verlust von 906 Mio. CHF zu verbuchen war, betrug 2009 das Betriebsergebnis der Versicherungsunternehmen 630 Mio. CHF.

Leicht höhere Pro-Kopf-Kosten

Die Pro-Kopf-Kosten erhöhten sich leicht und zwar von 424 CHF auf 428 CHF (gegenüber 502 CHF im Jahr 2005). Dies ist auf eine Abnahme der Versichertenzahl bei leichter Zunahme der Kosten der Versicherungsunternehmen gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen. Im Jahr 2009 wiesen drei von elf (Vorjahr: einer von elf) Lebensversicherern ein positives Ergebnis im Kostenprozess aus, einer ein ausgeglichenes. Die übrigen Lebensversicherer hatten ein negatives Ergebnis im Kostenprozess zu verzeichnen.

Ausgleichende Rolle des Überschussfonds

Dem Überschussfonds wurden 940 Mio. CHF zugewiesen. Die Versicherungsnehmerinnen und
nehmer erhielten eine Zuteilung von 450 Mio. CHF. Dies zeigt die Ausgleichsfunktion des Überschussfonds: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften dürfen nach einem Jahr mit negativem Ergebnis nur sehr eingeschränkt Überschüsse ausgeschüttet werden. Andererseits müssen die dem Überschussfonds zugewiesenen Gelder innerhalb von fünf Jahren den Versicherten zugeteilt werden.

Die im Überschussfonds angesammelten Gelder stellen keine vertraglich geschuldeten Leistungen dar und dürfen als risikotragendes Kapital eingesetzt werden. Damit können die Versicherten als Kollektiv zur Werterhaltung ihrer Vorsorgegelder beitragen.

Offenlegung ermöglicht Marktvergleich

Die von der Aufsichtsbehörde durch die Offenlegung über Jahre hinweg verfolgte Transparenz wirkt sich auf das Verhalten der Versicherer positiv aus. Wichtige Kennzahlen z.B. zu den Kosten, der Ausschüttungspolitik und den Kapitalanlagen zeigen Stärken und Schwächen der Marktteilnehmer und erlauben Konkurrenzvergleiche. Dies kommt im Endeffekt den Versicherten zugute.

Kontakt

Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)31 327 91 70, alain.bichsel@finma.ch
Offenlegungsschema 2009

Zuletzt geändert: 26.05.2015 Grösse: 1.38  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage