Allgemeine Informationen
Welche Formen von Eingaben gibt es?
Typische Formen einer Eingabe an die FINMA sind Erstbewilligungs- und Änderungsgesuche, sowie Gesuche betreffend Ende der Unterstellung, aufsichtsrechtliche Meldungen, Anträge oder Mitteilungen.
Wieso kann ich eine bestimmte Vorlage auf der EHP nicht sehen?
Vergewissern Sie sich, ob der Geschäftsfall bereits über die EHP eingereicht werden kann (Vgl. Frage "Was kann alles über die EHP eingereicht werden"), und ob Sie bei der Eingabemaske die richtigen Daten ausgewählt haben (Institut / Produkt, Zulassung). Sind alle diese Punkte erfüllt und Sie können die Vorlage trotzdem nicht sehen, melden Sie sich unter digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Woran erkenne ich, ob eine Eingabe korrekt übermittelt wurde?
Sobald eine Eingabe korrekt übermittelt wurde, ändert der Status der Eingabe auf "In Prüfung bei FINMA" oder "Eingereicht an FINMA" bzw. "Eingereicht und abgeschlossen". Solange die Eingabe sich noch im Status "In Bearbeitung" befindet, wurde es noch nicht der FINMA übermittelt.
Wie kann ich eine Eingabe bei der FINMA einreichen?
Mit dem Button "Einreichen" innerhalb der Eingabe kann man die Eingabe bei der FINMA einreichen.

Wieso sehe ich den Button "Einreichen" nicht?
Nur der "Verantwortliche" und der "Stellvertreter" können eine Eingabe einreichen. Bei der Erstellung der Eingabe werden die beiden Berechtigungen initial vom Ersteller vergeben. Unter dem Button "Berechtigungen" kann der BVA, der "Verantwortliche" oder der "Stellvertreter" der Eingabe jederzeit die Berechtigungen innerhalb der Eingabe neu vergeben. Es können nur vorgängig vom BVA im Menupunkt "Administration" erfasste interne oder externe Benutzer einer Eingabe zugewiesen werden. Der Verantwortliche und der Stellvertreter sind in der Eingabe jederzeit ersichtlich:

Müssen die Eingaben rechtsgültig unterzeichnet werden?
Grundsätzlich muss eine Eingabe nicht rechtsgültig signiert werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Bei Eingaben mit Lieferschein, muss einzig ein rechtsgültig signierter EHP-Lieferschein eingereicht werden. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Vereinzelt müssen Beilagen z.B. die Selbstdeklarationen ebenfalls rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden.
Ich kann das die Eingabe nicht einreichen. Beim Formular steht "nicht validiert"?
Sobald das Formular keine Validierungsfehler (z.B. fehlende Pflichtfelder) mehr enthält, wechselt der Status des Formulars auf "validiert". Es müssen sämtliche Formulare im Status validiert sein, damit die Eingabe eingereicht werden kann. Öffnen Sie das Formular und gehen Sie alle Schritte mittels Navigation (links) durch, es müssen alle Pflichtfelder (mit einem Stern * gekennzeichnet) ausgefüllt werden. Am Schluss klicken Sie auf "Eingabe prüfen und Speichern" und "Schliessen" um das Formular zu schliessen.
Wenn ich "Eingabe prüfen" klicke, wird immer wieder eine Fehlermeldung angezeigt, obwohl ich alle Felder korrekt ausgefüllt habe?
Bitte melden Sie die Fehlermeldung (Screenshot) inkl. Beschreibung des Geschäftsfalls und Angabe der ID der Eingabe an digital@finma.ch. Sie erhalten innerhalb einer angemessenen Frist eine Rückmeldung von unserem Support-Team.
Ich habe eine Eingabe falsch erfasst. Wie kann ich diese(s) wieder entfernen?
Sofern der Benutzer der "Verantwortliche" oder der "Stellvertreter" der entsprechenden Eingabe ist, kann er die Eingabe löschen. Sofern die Eingabe bereits eingereicht wurde kann er die Eingabe zurückziehen. Achtung: Zurückgezogene Eingaben können nicht mehr bearbeitet werden. Falls die Eingabe fälschlicherweise oder zu früh der FINMA übermittelt wurde, bitten wir Sie dies an digital@finma.ch oder, sofern bekannt, dem zuständigen FINMA Account Manager zu melden.

Eingaben betreffend Versicherungsgesellschaften
Was kann alles über die EHP eingereicht werden?
Aktuell können folgende Geschäftsfälle über die EHP eingereicht werden:
- Geschäftsplanänderungen A bis R
Eingaben, welche noch nicht über die EHP eingereicht werden können, sind über die bisherigen Kanäle bei der FINMA einzureichen (Zustellplattform, physisch per Post).
Eingaben betreffend FINIG/KAG (Institute und Produkte)
Was kann alles über die EHP eingereicht werden?
Aktuell können folgende Geschäftsfälle über die EHP eingereicht werden:
- Gesuche betreffend ausländischen kollektive Kapitalanlagen (UCITS und Hong-Kong Fonds)
- Gesuche betreffend Schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen (Exkl. SICAV und KmGK)
- Gesuche betreffend Bewilligungsänderung von Instituten
- Einreichung von Jahres- und Halbjahresberichten von ausländischen und Schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen
- Neubewilligung von Instituten nach FINIG resp. KAG
- Anfragen zur Erstellung einer Bescheinigung und weitere aufsichtsrechtliche Meldungen/Mitteilungen
Gesuche oder Meldungen, Anträge und Mitteilungen, welche noch nicht über die EHP eingereicht werden können, sind über die bisherigen Kanäle bei der FINMA einzureichen (Zustellplattform, physisch per Post). Die entsprechenden Vorlagen sind auf der FINMA Homepage zu finden.
Wie kann ich eine Eingabe erstellen?
Eine neue Eingabe (z.B. ein Erstbewilligungsgesuch für eine neue kollektive Kapitalanlage, oder ein Änderungsgesuch) kann unter dem Menupunkt "Eingaben" mit dem Button "Neue Eingabe" erstellt werden.
EHP-Lieferschein
Müssen die Eingaben rechtsgültig unterzeichnet werden?
Grundsätzlich muss eine Eingabe nicht rechtsgültig signiert werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Bei Eingaben mit Lieferschein, muss einzig ein rechtsgültig signierter EHP-Lieferschein eingereicht werden. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur über die EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Vereinzelt müssen Beilagen z.B. die Selbstdeklarationen ebenfalls rechtsgültig unterzeichnet eingereicht werden.
Was ist der EHP-Lieferschein und wozu wird er gebraucht?
Grundsätzlich muss kein EHP-Lieferschein eingereicht werden. Ausnahmen bilden Geschäftsfälle, bei welchem dies explizit gefordert wird (Ersichtlich in der Anzeige "Eingabe mit Lieferschein"). Der EHP-Lieferschein wird nach dem Einreichen der Eingabe oder der Erhebung generiert, sofern der Lieferschein für die entsprechende Erhebung resp. Eingabe benötigt wird. Der EHP-Lieferschein wird entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES; SR 943.03)) via EHP oder handschriftlich signiert per Post eingereicht. Mit der rechtsgültigen Unterzeichnung des EHP-Lieferscheines bestätigen Sie, die Angaben in Ihrer Eingabe an die FINMA wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Postalische Eingaben von Beilagen sollen jeweils mit einem EHP-Lieferschein erfolgen, da diese über den aufgedruckten QR-Code direkt dem pendenten Geschäft zugeordnet werden können. Ein EHP-Lieferschein kann nach dem Einreichen der Eingabe wiederholt über den entsprechenden Button erzeugt werden.
Wo sehe ich, ob ein Lieferschein benötigt wird?
In der Erhebung bzw. der Eingabe wird angezeigt, ob ein Lieferschein eingereicht werden muss oder nicht (Anzeige "Eingabe mit Lieferschein").

Wie kann ich den qualifiziert elektronisch signierten Lieferschein einreichen?
Nachdem die Eingabe über den Button "Einreichen" eingereicht wurde, wird an gleicher Stelle ein Button "Elektronisch zustellen" angezeigt. Über diesen Button kann der qualifiziert elektronisch signierte Lieferschein eingereicht werden. Elektronisch signierte Anhänge bei Eingaben können nur zusammen mit dem elektronisch signierten Lieferschein übermittelt werden. Bitte laden Sie den qualifiziert elektronisch signierten Lieferschein nicht als Anhang hoch.
Ich verfüge über keine qualifizierte elektronische Signatur und kann daher den EHP-Lieferschein nicht elektronisch einreichen. Wie muss ich hier vorgehen?
Grundsätzlich empfehlen wir Eingaben vollständig elektronisch zu tätigen. Dadurch werden die Medienbrüche reduziert und die FINMA erhält zeitnah die für die Beurteilung der Eingabe notwendigen Informationen. Ist für Sie der elektronische Weg jedoch nicht möglich, dann bitten wir Sie, den Lieferschein auszudrucken, zu unterzeichnen und, falls vorhanden, zusammen mit den physischen Beilagen einzureichen. Sobald die Dokumente bei der FINMA eingegangen sind, erscheinen sie unter "bei der FINMA eingegangene Anhänge". Hier werden alle bei der FINMA eingegangenen physischen per Post oder elektronisch signierten Anhänge angezeigt, sobald sie bei der FINMA eingegangen sind. Bei physischen Nachreichungen bitten wir Sie, jeweils den Lieferschein mit den neuen/angepassten Dokumenten erneut der FINMA zuzustellen.