2023-21

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Partei X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung Die X AG in Liq. und Y AG in Liq. haben für die ausländische Kryptoplattform Z auf eigenen Bankkonten von mehr als 700 Drittpersonen Einzahlungen im Gesamtbetrag von über CHF 9.6 Mio. entgegengenommen. Die entsprechenden (FIAT-)Einzahlungen wurden den Kunden der Plattform gutgeschrieben, sie konnten über ihr Guthaben verfügen und sich dieses auch wieder auszahlen lassen. X und Y haben damit als aufsichtsrechtliche Gruppe gemeinsam mit der ausländischen Z gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderlichen Bewilligungen zu verfügen. Das Organ A leistete einen massgeblichen Beitrag an die unerlaubten Tätigkeit und hat damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)
Rechtskraft nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-6850/2023
Kommunikation -
Entscheiddatum 07.11.2023
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