2023-21

← Back to overview page

Party X AG in Liq., Y AG in Liq., natürliche Person A
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised acceptance of public deposits
Summary Die X AG in Liq. und Y AG in Liq. haben für die ausländische Kryptoplattform Z auf eigenen Bankkonten von mehr als 700 Drittpersonen Einzahlungen im Gesamtbetrag von über CHF 9.6 Mio. entgegengenommen. Die entsprechenden (FIAT-)Einzahlungen wurden den Kunden der Plattform gutgeschrieben, sie konnten über ihr Guthaben verfügen und sich dieses auch wieder auszahlen lassen. X und Y haben damit als aufsichtsrechtliche Gruppe gemeinsam mit der ausländischen Z gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen. (Art. 1 Abs. 2 BankG), ohne über die dafür erforderlichen Bewilligungen zu verfügen. Das Organ A leistete einen massgeblichen Beitrag an die unerlaubten Tätigkeit und hat damit aufsichtsrechtliche Bestimmungen schwer verletzt.
Measures Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)
Legal force nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-6850/2023
Communication -
Date of decision 07.11.2023
Backgroundimage