2022-21

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Partei X AG, natürliche Person A
Bereich Marktaufsicht
Thema Offenlegung
Zusammenfassung Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die X AG und A den Aktienkurs der Gesellschaft seit der Kotierung wiederholt in unzulässiger Weise beeinflusst haben. Die Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundene Personen haben in bestimmten Handelsperioden wiederholt manipulative kurstreibende Aktienkäufe vorgenommen. Zudem wurden Orderbucheingaben getätigt, die keinen erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund aufwiesen. Überdies äusserte sich die X AG wiederholt in einer Art und Weise öffentlich, die geeignet war, den Börsenkurs potenziell zu beeinflussen. Zudem hat die X AG gesponserte Kaufempfehlungen mit Kurszielen weit über den tatsächlich bezahlten Börsenkursen publiziert, die auf teilweise unzutreffenden Informationen basierten. Die FINMA stellte sodann fest, dass ein Organ der X AG die Meldung seiner eigenen Beteiligungen erst auf Nachhaken der FINMA korrigierte und die Gesellschaft eigene Aktienanteile falsch berechnet und gemeldet und damit ebenfalls gegen Offenlegungspflichten verstossen hat. Insgesamt stellt die FINMA somit bei der X AG und A Verletzungen gegen das Verbot von Marktmanipulationen (Art. 143 FinfraG) und Verstösse gegen Offenlegungspflichten (Art. 120 FinfraG) fest.
Massnahmen Feststellung (Art. 32 FINMAG); Unterlassungsanweisung (ohne Publikation).
Rechtskraft nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-2370/2022 und BVGer B-2343/2022.
Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 12. April 2022
Entscheiddatum 08.04.2022
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