2022-20

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Partei Gesellschaft X
Bereich Bewilligte
Thema -
Zusammenfassung Die FINMA schloss gegen die X ein Enforcementverfahren ab und teilte dieser mit, dass sie beabsichtige, eine Medienmitteilung über das Verfahren zu publizieren. Weil die X den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Realaktverfügung. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen von Art. 22 FINMAG für die Publikation einer Medienmitteilung gegeben sind, und wies das Gesuch entsprechend ab.
Massnahmen Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Art. 25a VwVG; Art. 25 DSG)
Rechtskraft rechtskräftig; Abschreibungsentscheid BVGer B-3418/2022
Kommunikation -
Entscheiddatum 03.08.2022
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