Party | Gesellschaft X |
---|---|
Area | Licence holders |
Topic | - |
Summary | Die FINMA schloss gegen die X ein Enforcementverfahren ab und teilte dieser mit, dass sie beabsichtige, eine Medienmitteilung über das Verfahren zu publizieren. Weil die X den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Realaktverfügung. Die FINMA kam zum Schluss, dass die Voraussetzungen von Art. 22 FINMAG für die Publikation einer Medienmitteilung gegeben sind, und wies das Gesuch entsprechend ab. |
Measures | Erlass einer anfechtbaren Verfügung (Art. 25a VwVG; Art. 25 DSG) |
Legal force | rechtskräftig; Abschreibungsentscheid BVGer B-3418/2022 |
Communication | - |
Date of decision | 03.08.2022 |