2022-16

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Partei Bank, Finanzgruppe und Vermögensverwalterin kollektiver Kapitalanlagen X
Bereich Bewilligte
Thema andere
Zusammenfassung Ab dem Jahr 2017 vertrieb die X vier Fonds im Bereich der Lieferketten-Finanzierung an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger, wobei in der Kundendokumentation deren Risiko als tief angegeben wurde. Die Auswahl und Prüfung der Forderungen nahmen de facto nicht die X als Asset Managerin der Fonds vor, sondern eine externe Gesellschaft A, welche auch den Versicherungsschutz in eigenem Namen abschloss. Der X mangelte es an Kenntnis und Kontrolle betreffend die Forderungen und sie verkannte die Tragweite des Umstandes, dass A mit dem Verkauf künftiger Forderungen an die Fonds Unternehmen mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit finanzierte. Später erhielt die X auch kritische Anfragen zu den Fonds seitens der FINMA und von Medien. Im Zusammenhang mit einem Überbrückungskreditbegehren von A erkannte auch ein Mitarbeiter der X eine Reihe von Risken und riet von der Kreditvergabe ab, wurde jedoch bankintern überstimmt. Die FINMA kam zum Schluss, dass die X-Gruppe die Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung A während Jahren nicht angemessen erfasste, begrenzte und überwachte, gravierende Mängel in der Betriebsorganisation aufwiese und ihren aufsichtsrechtlichen Pflichten als Asset Managerin nicht ausreichend nachkam.
Massnahmen Organisatorische und operationelle Massnahmen zur Wie-derherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG); Überprüfung durch eine Prüfbeauftragte (Art. 24a FINMAG)
Rechtskraft Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig
Kommunikation Medienmitteilung der FINMA vom 28. Februar 2023
Entscheiddatum 09.12.2022
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