2018-22

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Partei X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B
Bereich Unerlaubt tätige Finanzdienstleister
Thema Unerlaubte Entgegennahme von Publikumseinlagen
Zusammenfassung

Die X AG in Liquidation hat von mindestens 95 Privatpersonen insgesamt Nachrangdarlehen in Millionenhöhe erhalten und dazu nebst verschiedenen Onlinemedien auch Vermittler eingesetzt. Die X AG in Liquidation hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A als Geschäftsführerin und einzige Verwaltungsrätin und B als faktischer Geschäftsführer der X AG in Liquidation massgeblich verantwortlich. Die X AG in Liquidation kam zudem ihren Auskunftspflichten nicht nach (Art. 29 und 36 Abs. 3 FINMAG).

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von zwei bzw. fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 01.03.2018
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