2018-22

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Party X AG in Liquidation, natürliche Personen A und B
Area Unauthorised financial services providers
Topic Unauthorised acceptance of public deposits
Summary

Die X AG in Liquidation hat von mindestens 95 Privatpersonen insgesamt Nachrangdarlehen in Millionenhöhe erhalten und dazu nebst verschiedenen Onlinemedien auch Vermittler eingesetzt. Die X AG in Liquidation hat damit gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen, ohne über die erforderliche Bewilligung (Art. 1 Abs. 2 BankG) zu verfügen. Für die Ausübung der unterstellungspflichtigen Tätigkeit waren A als Geschäftsführerin und einzige Verwaltungsrätin und B als faktischer Geschäftsführer der X AG in Liquidation massgeblich verantwortlich. Die X AG in Liquidation kam zudem ihren Auskunftspflichten nicht nach (Art. 29 und 36 Abs. 3 FINMAG).

Measures

Feststellung (Art. 32 FINMAG); Publikation einer Unterlassungsanweisung gegen A und B für die Dauer von zwei bzw. fünf Jahren (Art. 34 FINMAG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 01.03.2018
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