2014-27

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Partei Bank X
Bereich Marktaufsicht
Thema andere
Zusammenfassung

Die FINMA führte eine vertiefte Untersuchung des Marktverhaltens bei verschiedenen Banken durch. Gegenstand war insbesondere der Handel mit eigenen an einer Schweizer Börse kotierten Titeln. Im Fall der Bank X stellte die FINMA erhebliche Unregelmässigkeiten fest. Die Bank X beeinflusste die freie börsliche Kursbildung der Effekten zwischen Sommer 2009 und Frühjahr 2013. Die Bank kaufte die eigenen Titel mit dem Ziel, dem Absinken des Kurses entgegenzuwirken. Insbesondere vor und während der Publikation von Geschäftszahlen sowie an Monats- und Jahresenden stützte die Bank den Börsenkurs der eigenen Titel. Die Bank X erkannte die Interessenkonflikte im Kunden- und Eigenhandel, die aus diesem Vorgehen entstanden, nicht und ergriff keine Massnahmen. Zudem übten die Kontrollinstanzen der Bank keine genügende Kontrolle über den Handel mit eigenen Titeln aus. Die FINMA befand, dass die Bank X damit in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation sowie gegen das Gewährs- und Organisationserfordernis verstossen hat (Art. 3 Abs. 2 Bst. c BankG, Art. 10 Abs. 2 Bst. D BEHG sowie FINMA-RS 08/38 Rz. 24-29).

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 FINMAG), Auflagen mit Bezug auf die Auslagerung des Market Making (Art. 31 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation Medienmitteilung FINMA vom 29.10.2014
Entscheiddatum 24.10.2014
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