Die Bank Coop hat zwischen 2009 und 2013 den Börsenkurs der eigenen Inhaberaktien manipuliert. Damit verstiess sie in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation und gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Dies ist das Ergebnis eines Enforcementverfahrens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Die FINMA macht der Bank Coop Auflagen und erlässt gegen den ehemaligen CEO ein Berufsverbot. Sie anerkennt die unterdessen von der Bank Coop getroffenen Massnahmen.
Die FINMA führte eine vertiefte Untersuchung des Marktverhaltens bei verschiedenen Banken durch. Gegenstand war insbesondere der Handel mit eigenen an einer Schweizer Börse kotierten Titeln. Im Fall der Bank Coop stellte die FINMA erhebliche Unregelmässigkeiten fest. Das im März 2014 gegen die Bank Coop eröffnete Enforcementverfahren ergab, dass die Bank im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Frühjahr 2013 den Börsenkurs der eigenen Aktien unzulässig gestützt hatte. Mit ihrem Verhalten verstiess die Bank in schwerer Weise gegen das aufsichtsrechtliche Verbot der Marktmanipulation.
Erhebliche Stützungskäufe der eigenen Titel
Die Bank Coop beeinflusste zwischen Sommer 2009 und Frühjahr 2013 die freie börsliche Kursbildung der Inhaberaktien der Bank Coop. Die Bank kaufte die eigenen Titel über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Ziel, einem Sinken des Kurses entgegenzuwirken. Insbesondere vor und während der Publikation von Geschäftszahlen sowie an Monats- und Jahresenden stützte die Bank den Börsenkurs der Inhaberaktien. Weder die Bank Coop noch Personen der Bank haben sich durch dieses Vorgehen bereichert.
Die FINMA ordnet Auflagen an
Mit ihrem Vorgehen verstiess die Bank Coop bei der Abwicklung des Eigenhandels in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten und auch gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA macht der Bank in ihrer das Verfahren abschliessenden Verfügung vom 24. Oktober 2014 deshalb Auflagen. Gegen den für die Marktmanipulation Hauptverantwortlichen, den ehemaligen CEO der Bank, erliess die FINMA in einem separaten Verfahren ein befristetes Berufsverbot von 3 Jahren.
Bank Coop kooperativ
Die FINMA anerkennt, dass sich die Bank Coop stets kooperativ verhielt und so zur raschen Aufklärung der Sachverhalte beitrug. Im Juli 2013 hat die Bank Coop den Handel im eigenen Titel aus eigenem Antrieb eingestellt. Zudem ergriff sie im Laufe des Verfahrens aus eigener Initiative weitreichende grösstenteils bereits umgesetzte Massnahmen, die zielgerichtet und aus heutiger Sicht geeignet erscheinen, um organisatorische Mängel zu beheben.
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