Beurteilung von Unterstellungsfragen, Vorfragen und Projekten

Wer eine Geschäftstätigkeit im Banken- und Wertpapierhausbereich in Erwägung zieht, bedarf unter Umständen einer Bewilligung. Die FINMA beurteilt entsprechende Anfragen.

Die FINMA beurteilt auf Gesuch hin Anfragen von natürlichen und juristischen Personen, ob eine beabsichtigte Geschäftstätigkeit einer Bewilligung bedarf und somit unterstellungspflichtig ist. Die Beurteilung von Vorfragen befasst sich mit der rechtlichen Würdigung eines spezifischen und isolierten Sachverhalts im Vorfeld eines Gesuchs. Bei der Beurteilung von Bank- und Wertpapierhausprojekten wiederum geht es um die Vorprüfung und Plausibilisierung von Bewilligungsprojekten mit ausreichendem Konkretisierungsgrad.

Diese Abklärungen sind in der Regel gebührenpflichtig.

Entsprechende Gesuche sind an die Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken zu richten.


Kontakt: authorization@finma.ch

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