Diese nach einheitlichen Kriterien erhobenen Kennzahlen lassen eine Einordnung der Marktverteilung und eine differenzierte Einschätzung der Marktteilnehmenden zu. Sie erlauben der FINMA eine fundierte Einschätzung der Risikosituation der Asset-Management-Tätigkeiten aller beaufsichtigten Finanzintermediäre, weil sie Vergleiche zwischen Zulassungstypen, Instituten und Geschäftsmodellen ermöglichen und damit eine risikoorientierte Aufsicht unterstützen. Die FINMA kann damit ihre Aufsicht über die Asset-Management-Tätigkeiten konsistent, proportional und unabhängig vom jeweiligen Zulassungstyp ausüben und die damit verbundenen Risiken dort adressieren, wo sie wesentlich sind.
Der Erhebungskreis umfasst alle Versicherungen, Banken, Wertpapierhäuser, unabhängigen Vermögensverwalter und Trustees, die in der Schweiz eine Finanzdienstleistung erbringen. Daten der Fondsleitungen und Vermögensverwalter von Kollektivvermögen werden separat erhoben (vgl. hierzu GB-A Datenerhebungen).
Die folgenden Erhebungen werden jährlich anfangs Mai auf der EHP publiziert und die Frist für die Einreichung läuft bis Ende Juni: