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Internationale Sanktion
2026

Sanktionen: Russland und Belarus

Der Bundesrat hat am 4. November 2026 beschlossen, sich den Massnahmen des 21. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland und Belarus anzuschliessen.

Bereits am 3. November hat das WBF die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus ausgeweitet und angepasst. Damit übernimmt die Schweiz die Änderungen, welche die EU im Rahmen des 21. Sanktionspaketes und weiterer Beschlüsse vorgenommen hat. Die Änderungen der Sanktionslisten treten am 4. November um 23:00 Uhr in Kraft, die sektoriellen Massnahmen am 5. November.


Im Finanzbereich hat der Bundesrat die Massnahmen gegen Kryptowährungen weiter verschärft. Neu dürfen russische Staatsangehörige und in Russland ansässige Personen nicht mehr Eigentum an Schweizer Unternehmen erwerben, die Dienstleistungen im Kryptobereich erbringen, unabhängig von der Art der angebotenen Dienstleistung.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu sperren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 GwG eine Meldung zu erstatten.

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