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Internationale Sanktion
2026

Aktualisierte Sanktionsmeldung: Sudan

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat den Anhang 2 der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18) geändert.

Am 10. August 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 2 geändert. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und wird die Anpassung auf seiner Internetseite heute dringlich veröffentlichen. Die dringlichen Änderungen treten heute, 23:00 Uhr, in Kraft.

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