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2026

Versicherungsvermittlung: Aufsicht zeigt Wirkung, Handlungsbedarf gegen Missbrauch bleibt bestehen

Das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz und die revidierte Aufsichtsverordnung sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und brachten wesentliche Änderungen für den Vermittlermarkt. Zweieinhalb Jahre später zieht die FINMA an einem Symposium in Bern vor Fachleuten aus der Branche Bilanz. Sie hält positive Fortschritte im Kundenschutz fest, unterstreicht aber auch, dass viele Personen noch unerlaubt tätig sind. Rund 12‘000 der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler sind von der FINMA bewilligt. 

Anlässlich ihres Vermittlersymposiums von heute informierte die FINMA die über 1000 Teilnehmenden in Bern über Marktentwicklungen, Registrierungsthemen und erste Aufsichtserfahrungen seit Inkrafttreten des revidierten Versicherungsaufsichtsgesetzes und der revidierten Aufsichtsverordnung per 1. Januar 2024. Per heute sind rund 12’000 Vermittlerinnen und Vermittler im FINMA-Register eingetragen. Seit dem 1. Januar 2024 haben sich mehr als 7 000 Vermittlerinnen und Vermittler neu registrieren lassen und es kam zu rund 3 000 De-Registrierungen. Die FINMA machte am Symposium deutlich, dass sie beim Inkrafttreten der neuen Vermittlerregulierung auch mit einem grossen Umfang an unbewilligten Tätigkeiten sowie missbräuchlichem Verhalten am Point-of-Sale konfrontiert worden ist. Darauf deuten neben eigenen Feststellungen auch zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden hin: "Jährlich sind tausende Versicherungskunden betroffen. Der Kundenschutz ist und bleibt die höchste Priorität der FINMA. Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Versicherte in der Schweiz auf eine verlässliche und solide Versicherungsvermittlung zählen können", sagte FINMA-Direktor Stefan Walter am Symposium.  

Aufsicht ist etabliert und wirkt

Die FINMA stellt viele positive Entwicklungen fest. So wurde die Umsetzung der neuen Bestimmungen generell zügig und konsequent angegangen, was sich unter anderem in einem engen Austausch mit den verschiedenen Branchenvertreterinnen und -vertretern widerspiegelte, etwa bei der Klärung von Grundsatzfragen oder Umsetzungsmodalitäten. Besonders deutlich zeigte sich dies auch bei der Entwicklung der neuen Ausbildungs-Mindeststandards. Die Aufsicht ist inzwischen etabliert und zeigt Wirkung. Insgesamt hat sich die Qualität der Vertriebsmärkte eindeutig verbessert, was sich unter anderem in Fortschritten im Vertriebscontrolling sowie in etablierten Ausbildungsstandards mit entsprechenden Weiterbildungsprogrammen zeigt. 

FINMA identifiziert betrügerische Praktiken

Für die FINMA besteht aber weiterhin Handlungsbedarf gegen Missbrauch. Ein zentrales Problem sind Falschberatungen durch unzureichend qualifizierte Vermittlerinnen und Vermittler, etwa beim Abschluss ungeeigneter Lebensversicherungen ohne transparente Kostenaufklärung oder Prüfung der Angemessenheit. Teilweise fehlt es an Kenntnissen der Informationspflichten. In besonders problematischen Fällen wird Druck ausgeübt oder es werden unrealistische Renditen versprochen. Die FINMA beobachtet zudem betrügerische Praktiken wie Unterschriftenfälschungen, Identitätsmissbrauch oder gefälschte Ausbildungsnachweise. Auch Kaltakquise – obwohl verboten – kommt weiterhin vor, oft im Zusammenhang mit intransparenten Geschäftsmodellen. Die Zahl der unbewilligt Tätigen ist weiterhin hoch. Die FINMA geht davon aus, dass sie rund zehn Prozent aller Marktteilnehmenden ausmachen. Hat die FINMA Hinweise auf Missbrauch, geht sie diesen nach und greift konsequent ein. 

FINMA ordnet Nachberatungsaktionen an

Konkret hat die FINMA bereits in zahlreichen Fällen interveniert und unter anderem Verkaufsstopps verhängt. Dabei wurden auch viele ungenügend qualifizierte Personen aus dem Vermittlermarkt entfernt. Fehlbare Vermittlerinnen und Vermittler werden konsequent abgemahnt. In gravierenden Fällen reicht die FINMA Strafanzeigen ein. Möglich sind zudem De-Registrierungen bzw. der Entzug von Bewilligungen. Ein zentrales Instrument ist die Anordnung von Nachberatungen, verbunden mit dem Ziel, die aktuelle Versicherungsdeckung zu überprüfen und gegebenenfalls faire Lösungen für die Versicherten zu erreichen. Die FINMA hat solche Nachberatungen bereits bei einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften veranlasst. Tausende Kundinnen und Kunden sind betroffen. Die Aufsichtsbehörde überprüft dabei auch die Durchführung und Ergebnisse der Nachberatungen im Detail. 


Trotz der erzielten Fortschritte ist klar: Der angestrebte Kundenschutz ist in der Praxis noch nicht vollständig erreicht. Zudem zeigt sich, dass Missstände im Vertrieb nicht nur den Versicherten schaden, sondern auch den Marktteilnehmern selbst – etwa durch Reputationsverluste und höhere Kosten. Die FINMA fordert einen klaren Fokus auf kundenorientierte Beratung, Produkte mit echtem Mehrwert sowie die kritische Überprüfung von Fehlanreizen, etwa durch hohe Provisionen. Alle Marktteilnehmenden tragen Verantwortung für Missbrauchsprävention und Kundenschutz – und damit für die Integrität und Reputation des Versicherungsstandorts Schweiz.

Kontakt

Serkan Isik, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 95 59
serkan.isik@finma.ch

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Versicherungsvermittlung: Aufsicht zeigt Wirkung, Handlungsbedarf gegen Missbrauch bleibt bestehen

Zuletzt geändert: 17.06.2026 Grösse: 0.14  MB
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