Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstützt die vom Bundesrat präsentierten Eckwerte für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bankengesetzes. Sie befürwortet insbesondere die geplanten neuen gesetzlichen Befugnisse für die FINMA in den Bereichen Corporate Governance, Frühintervention, Stabilisierung und Abwicklung, sowie die Einführung höherer Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland. Die vorgesehenen Massnahmen sind zentral, um die Widerstandskraft der Banken im Krisenfall und somit die Stabilität des Finanzsystems zu stärken.
Im heute veröffentlichten bundesrätlichen Eckwertpapier für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bankengesetzes im Nachgang zur CS-Notfusion konkretisiert der Bundesrat, wie er das Too-Big-To-Fail-Dispositiv in der Schweiz zu verbessern gedenkt. Dazu gehören die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes, mehr Befugnisse für die FINMA sowie höhere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland.
Die FINMA begrüsst die vorgesehene Einführung mehrerer präventiv und disziplinierend wirkender Instrumente, welche die richtigen Anreize für die Beaufsichtigten setzen und so entscheidend dazu beitragen werden, die Wahrscheinlichkeit zu reduzieren, dass Krisen- und Abwicklungsfälle auf dem Bankenplatz Schweiz auftreten.
Die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes verlangt, dass die Banken juristisch verbindlich festlegen, wer für welche Entscheide verantwortlich ist. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit und somit gezielte, neue Sanktionen – beispielsweise die Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen oder Bonuskürzungen. Gleichzeitig erleichtert es die Durchsetzung bestehender Massnahmen wie einen Gewährsentzug oder ein Berufsverbot. Die FINMA wird das Regime pragmatisch und proportional umsetzen; der Aufwand für kleine Banken mit einfacher Struktur soll gering ausfallen.
Die Forderung der FINMA nach gesetzlich verankerten Befugnissen, in der Aufsicht früher und effektiver Massnahmen anordnen zu können (Frühinterventionen), wird vom Bundesrat ebenso in das Paket aufgenommen, wie der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden in solchen Fällen. Zudem soll die FINMA neu auch Bussen gegen fehlbare Institute aussprechen dürfen.
Um überdies besser auf eine mögliche Krise einzelner oder mehrerer Institute vorbereitet zu sein, sieht das Eckwertpapier des Bundesrates vor, dass die Anforderungen für Stabilisierungs- und Abwicklungspläne für systemrelevante Banken erhöht werden. Das Kriseninstrumentarium wird erweitert, indem die FINMA neu die Befugnis haben soll, Massnahmen zur Behebung von Mängeln in der Stabilisierungsplanung anzuordnen. Die FINMA war im März 2023 bereit für eine Sanierung der Credit Suisse. Als Vorbereitung für weitere, möglicherweise anders gelagerte Fälle sollen, wie von der FINMA vorgeschlagen, die Abwicklungsoptionen erweitert und rechtlich zusätzlich verankert werden. Insgesamt werden so die Möglichkeiten verbessert, ein Institut in der Krise zu stabilisieren, beziehungsweise zu sanieren oder es vom Markt zu nehmen.
Zu guter Letzt sieht der Bundesrat vor, dass systemrelevante Banken Beteiligungen ausländischer Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus künftig vollständig vom hartem Eigenkapital abziehen müssen (Vermeidung des sogenannten Double Leverage). Damit kann das Eigenkapital der ausländischen Tochtergesellschaft nicht mehr fremdfinanziert werden. Dies sorgt dafür, dass sich Verluste auf Beteiligungen nicht auf das Kapital des Stammhauses auswirken, egal wie diese Beteiligungen bewertet werden. So bleiben der betroffenen Bank in einem Krisenfall insgesamt mehr Optionen, um sich selbst zu retten.
Die FINMA begrüsst die vorliegenden Eckwerte des Bundesrates und ist überzeugt, dass damit eine entscheidende Stärkung der Resilienz des Finanzplatzes Schweiz erreicht werden kann.
Infoblätter zur Eigenmittelunterlegung und zur Finanzierung und Bewertung ausländischer Beteiligungen sind auf der Website der FINMA verfügbar.