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Internationale Sanktion
2023

Sanktionsmeldung

Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Situation in Moldau gezielte Sanktionen erlassen und eine entsprechende Verordnung verabschiedet.
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen gegenüber fünf Personen verabschiedet. Dabei handelt es sich um Geschäftsleute und politisch tätige Personen, die sich an Handlungen zur Untergrabung der Souveränität und Unabhängigkeit von Moldau beteiligt haben. Mit den verabschiedeten Massnahmen werden die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen dieser Personen gesperrt sowie ein Ein- und Durchreiseverbot gegen sie erlassen. Die zu sperrenden Gelder müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden.

Die Verordnung über Massnahmen betreffend Moldau tritt am 28. Juni 2023 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten.
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