Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2025 konnte die FINMA 39 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 27 im bewilligten Bereich, 9 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 3 im Bereich Marktaufsicht.
