Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2020 konnte die FINMA 21 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 10 im bewilligten Bereich, 5 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 6 im Bereich Marktaufsicht.
Abgeschlossene Amtshilfebegehren der FINMA nach Bereich, 2019–2020 (Amtshilfeersuchen)