Amtshilfeersuchen der FINMA

Die Schweizer Amtshilfebestimmungen erlauben der FINMA, ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden zu ersuchen, im Ausland vorhandene Informationen zu übermitteln. Dies erleichtert der FINMA die Umsetzung der Finanzmarktgesetze.

Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2024 konnte die FINMA 34 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 21 im bewilligten Bereich, 4 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 9 im Bereich Marktaufsicht.

 

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