| Partei | Börsenkotierte Gesellschaft X |
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| Bereich | Marktaufsicht |
| Thema | andere |
| Zusammenfassung | Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung. |
| Massnahmen | Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG) |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | - |
| Entscheiddatum | 22.10.2021 |