2021-18

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Partei Börsenkotierte Gesellschaft X
Bereich Marktaufsicht
Thema andere
Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit einer Medienmitteilung der an der Schweizer Börse kotierten Gesellschaft X führte die FINMA Vorabklärungen wegen Verdachts auf Insiderhandel. Weil die börsenkotierte Gesellschaft X den bisherigen Auskunftsersuchen der FINMA nur teilweise nachkam und den Erlass einer anfechtbaren Verfügung beantragte, erliess die FINMA eine Auskunfts- und Editionsverfügung.

Massnahmen

Auskunfts- und Editionsverfügung (Art. 145 FinfraG i.V.m. Art. 29 Abs. 1 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Kommunikation -
Entscheiddatum 22.10.2021
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