Prüfwesen bei Fintech-Unternehmen (Personen nach Art. 1b BankG)

Die Prüfgesellschaften übernehmen bei der laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung von Fintech-Unternehmen eine sehr wichtige Rolle. Sie kontrollieren die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Zusätzlich haben sie die signifikanten Risiken zu berücksichtigen, denen die Beaufsichtigten ausgesetzt sind.

Risikoanalyse und Prüfstrategie

Innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres reichen die Prüfgesellschaften ihre Einschätzung der Risikolage des Instituts sowie die daraus abgeleitete Prüfstrategie der FINMA mittels einem standardisierten Formular auf elektronischem Weg ein. Dabei gibt das Nettorisiko in den Prüffeldern vor, welche Prüfperiodizität und welche Prüftiefe zu beachten sind. Die Prüfstrategie wird von den Prüfgesellschaften bei den Beaufsichtigten vor Ort umgesetzt.

Berichterstattung

In einem standardisierten Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung teilen die Prüfgesellschaften der FINMA ihre Feststellungen und Empfehlungen aus den Prüfungen mit. Der Bericht enthält allgemeine Angaben zum Ablauf der Prüfung, eine Unabhängigkeitserklärung der Prüfgesellschaft sowie weitere Informationen gemäss Vorgaben der FINMA. Die Einreichung erfolgt mittels einem standardisierten Formular auf elektronischem Weg.

Dokumente

2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig bis 31.12.2023)

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 1.05  MB
Zur Merkliste hinzufügen
2013/03 FINMA-Rundschreiben "Prüfwesen" (06.12.2012)

Prüfwesen (gültig ab 1.1.2024)

Zuletzt geändert: 07.12.2022 Grösse: 0.45  MB
Zur Merkliste hinzufügen

Anhänge zum Rundschreiben Prüfwesen

Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung

Prüfpunkte

Bewilligungsprüfung

Wahl der Prüfgesellschaft

Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.

Backgroundimage