Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat eine Änderung des Anhangs 2 der Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) publiziert.
Am 19. Oktober 2026 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF die Liste der Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Das WBF hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung wird auf seiner Internetseite publiziert. Die Änderung tritt heute um 23.00 Uhr in Kraft.