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2024

FINMA-Verfahren: Banque Audi (Suisse) SA hat gegen Geldwäschereiregeln verstossen

Die Banque Audi (Suisse) SA hat ihre Pflichten in der Geldwäschereiprävention verletzt und damit schwer gegen Finanzmarktrecht verstossen. Dies stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA im Rahmen eines Enforcementverfahrens fest. Die Bank hat im nun abgeschlossenen Verfahren mit der FINMA kooperiert und Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands ergriffen. Die FINMA ordnet zusätzlich eine Gewinneinziehung von 3,9 Millionen Franken sowie einen Eigenmittelzuschlag von 19 Millionen Franken an.
Die Banque Audi (Suisse) SA gehört zu einer grossen, libanesischen Bankengruppe. Anlässlich einer Vor-Ort-Kontrolle im Jahr 2021 prüfte die FINMA die Kundenbeziehung zu politisch exponierten Personen aus mehreren Ländern. Die FINMA stiess dabei auf schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereiprävention. Dies veranlasste die FINMA 2022 ein Enforcementverfahren zu eröffnen, das sie nun abgeschlossen hat. 

Bank hielt Auskunftspflicht nicht ein

Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle holte die FINMA standardmässig alle Berichte der internen Revision ein. Die interne Revision der Bank hatte in einem spezifischen Bericht auf Mängel in der Geldwäschereiprävention bei bestimmten Beziehungen hingewiesen und Massnahmen verlangt. Dieser spezifische Bericht wurde gegenüber der FINMA jedoch zunächst nicht erwähnt und ihr nicht übergeben. 

Schwere Verletzung von Aufsichtsrecht

Neben dieser schweren Verletzung der Auskunftspflicht stellte die FINMA fest, dass die Bank die Herkunft von Vermögenswerten auf risikoreichen Kundenbeziehungen unzureichend abgeklärt hatte. Beispielsweise traf auf dem Konto eines hohen libanesischen Beamten eine Zahlung einer politisch exponierten Person ein. Dieser Betrag wurde in der Folge weiterüberwiesen. Obwohl die Bank den Zweck dieser Transaktionen nicht abklären konnte, verzichtete sie auf eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei. In weiteren Fällen von Kundenbeziehungen zu politisch exponierten Personen aus anderen Ländern existierten Presseartikel zu möglicherweise unrechtmässig erlangten Vermögen dieser Personen. Diesen Verdachtsmomenten ging die Bank nicht ausreichend nach und sie konnte diese nicht ausräumen. Damit verstiess die Bank schwer gegen die gelwäschereirechtlichen Vorschriften. 

Bank setzt eigene Massnahmen um

Die Banque Audi (Suisse) SA hat im Enforcementverfahren mit der FINMA kooperiert. Die Bank ergriff zudem korrigierende Massnahmen. Sie wechselte namentlich Personen auf mehreren Schlüsselpositionen aus und erhöhte die Ressourcen in der Compliance deutlich. Weiter klärte die Bank bestimmte Kundenbeziehungen vertieft ab und erstattete mehrere MROS-Meldungen. Ebenfalls hat sich die Bank von verschiedenen Kunden getrennt. Sie hat sich jedoch auch dazu entschieden, bestimmte risikoreiche Kundenbeziehungen weiterzuführen.

FINMA ordnet Gewinneinziehung und Säule-2-Zuschlag an

Neben den Massnahmen der Bank verfügt die FINMA weitergehende Massnahmen. So ordnet sie die Einziehung unrechtmässig erlangter Gewinne in der Höhe von 3,9 Millionen Franken an. Aufgrund der verbleibenden Kundenbeziehungen mit hohem Risikoprofil verlangt die FINMA ausserdem einen Risikozuschlag bei den mindestens zu haltenden Eigenmitteln von 19 Millionen Franken. Überdies ordnet die FINMA zusätzliche Korrekturen am Geldwäscherei-Abwehrdispositiv an. Während zwei Jahren oder bis zur vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen darf die Bank keine neuen Beziehungen zu politisch exponierten Personen sowie zu Geschäftskunden mit hohen Risiken eröffnen. Die FINMA wird die Umsetzung der Massnahmen mit einem Prüfbeauftragten überprüfen.


Die mutmasslich für die Verletzungen von Aufsichtsrecht hauptsächlich verantwortlichen Personen haben die Bank und den Schweizer Finanzplatz verlassen. Die FINMA verzichtet daher auf Verfahren gegen natürliche Personen, die mit einem Berufsverbot für den Schweizer Finanzplatz enden könnten. 

Kontakt

Patrizia Bickel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 93 19
patrizia.bickel@finma.ch

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Zuletzt geändert: 25.03.2024 Grösse: 0.39  MB
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