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2023

FINMA-Aufsichtsmitteilung zur FinfraV: Weitere Erstreckung der Übergangsfrist für Aktienoptionen

Die FINMA verlängert die Übergangsfrist für die Pflicht zum Austausch von Sicherheiten für nicht zentral abgerechnete OTC-Derivatgeschäfte, bei denen es sich um Optionen auf einzelne Aktien oder um Indexoptionen handelt. Damit verhindert sie Nachteile für Schweizer Derivatehändler.

Auf Grund von Rechtsentwicklungen an wichtigen Finanzplätzen, namentlich in der EU und im Vereinigten Königreich, werden die Übergangsfristen für den Sicherheitenaustausch bei Aktienoptionen um mindestens zwei Jahre verlängert. Vor diesem Hintergrund gewährt auch die FINMA eine entsprechende Fristerstreckung bis zum 1. Januar 2026, um Nachteile für Schweizer Derivatehändler zu verhindern.

Die FINMA hatte die Übergangsfrist für die Pflicht zum Austausch von Sicherheiten für nicht zentral abgerechnete OTC-Derivatgeschäfte, bei denen es sich um Optionen auf einzelne Aktien oder um Indexoptionen handelt, bereits zweimal verlängert (vgl. Aufsichtsmitteilungen 04/2019 vom 13. Dezember 2019 und 09/2020 vom 19. November 2020). Ferner verlängerte der Bundesrat die Frist in der entsprechenden Verordnung auf den 1. Januar 2024.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 09/2023

Finanzmarktinfrastrukturverordnung: Austausch von Sicherheiten / Weitere Erstreckung der Übergangsfrist für Aktienoptionen

Zuletzt geändert: 20.12.2023 Grösse: 0.04  MB
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