News

Internationale Sanktion
2023

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 29. September 2023 weitere Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen nach Russland beschlossen. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) geändert.

Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Komponenten, die für den Bau und die Produktion von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) verwendet werden, ist nunmehr verboten. Weiter sind gezielte Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Personen und Entitäten, die im Zusammenhang mit der Unterstützung des iranischen Drohnenprogramms stehen, vorgesehen. Die Schweiz übernimmt diese neuen Sanktionsmassnahmen in die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran. Die Neuerungen treten am 29. September 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.


Die Finanzintermediäre werden gemäss den Vorschriften der Verordnung aufgefordert, die Verbote umzusetzen, die Vermögenswerte der sanktionierten Personen zu blockieren und dem SECO die betroffenen Geschäftsbeziehungen zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, bei Verdachtsmomenten zusätzliche Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen und falls er diese nicht ausräumen kann, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes eine Meldung zu erstatten. 

Backgroundimage