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Internationale Sanktion
2023

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Der Bundesrat hat am 23. August 2023 beschlossen, die infolge des Erdbebens vom Februar 2023 in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene befristete humanitäre Ausnahme um weitere sechs Monate zu verlängern.

Die Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7) sieht bereits zahlreiche Ausnahmen für humanitäre Zwecke vor. Am 3. März 2023 hat der Bundesrat humanitäre Akteure, die Beiträge des Bundes erhalten, permanent vom Verbot zur - direkten und indirekten - Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für sanktionierte Personen, Organisationen oder Unternehmen ausgenommen, um die Arbeit der humanitären Akteure in Syrien zu erleichtern.

Mit diesem Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun um sechs Monate bis zum 11. März 2024.

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