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2023

Ex-post-Evaluation: Kein Anpassungsbedarf im Bereich der Rechnungslegungsbestimmungen

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihren Ex-post-Evaluationsbericht zu den Bestimmungen zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen. Die FINMA ortet insgesamt keinen Anpassungsbedarf an den Bestimmungen. Diese erscheinen wirksam und haben seit ihrer Einführung zu einer Erhöhung der entsprechenden Wertberichtigungen auf nicht gefährdeten Forderungen von 1,9 Milliarden Schweizer Franken geführt.

Seit 1. Januar 2020 gelten neue Bestimmungen zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdete Forderungen. Die FINMA hat 2022 eine Ex-post-Evaluation zu diesen Bestimmungen vorgenommen, die in der Rechnungslegungsverordnung-FINMA (RelV-FINMA) und im FINMA-Rundschreiben 2020/1 "Rechnungslegung – Banken" verankert sind. Die FINMA hat dafür detaillierte eigene Analysen sowie Roundtables mit Branchenvertretern und Experten durchgeführt und diverse Rückmeldungen erhalten. Darauf basierend hat die FINMA die Notwendigkeit, Angemessenheit und Wirksamkeit der neuen Bestimmungen überprüft.

Neue Bestimmungen führen zu einer Erhöhung der Wertberichtigungen

Die FINMA stuft die neuen Bestimmungen in ihrem Ex-post-Evaluationsbericht als wirksam ein. Es zeigt sich, dass die Banken aufgrund der neuen Vorgaben frühzeitiger Wertberichtigungen für Ausfallrisiken bilden. Im Zeitraum von 2019 bis 2021 erhöhten sich die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen insgesamt um 1,9 Milliarden Schweizer Franken. Die FINMA geht davon aus, dass mit den neuen Bestimmungen prozyklische Effekte insbesondere im harten Kernkapital gedämpft werden können, weil Banken entsprechende Wertberichtigungen früher bilden und in einer Krisensituation verwenden können. Insgesamt sieht die FINMA aufgrund der Ergebnisse der Ex-post-Evaluation keinen Anpassungsbedarf an den neuen Bestimmungen.

Methodenfreiheit und Offenlegung weiter im Fokus

Die Branche spricht sich im Rahmen der Evaluation ihrerseits klar dafür aus, die weitgehende Methodenfreiheit, welche hauptsächlich beim Ansatz der inhärenten Ausfallrisiken gewährt wird, bei der Berechnung von Wertberichtigungen beizubehalten. Die Methodenfreiheit führt naturgemäss zu grosser Heterogenität bei der Umsetzung. Die FINMA fordert die Banken daher auf, ihre Methoden und die dabei verwendeten Parameter periodisch zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere bei Banken mit relativ tiefen Wertberichtigungen.


Die FINMA hat Mängel in der Offenlegung in Zusammenhang mit den Wertberichtigungen festgestellt. Dies betrifft einerseits die Offenlegung, wie Wertberichtigungen in einer Krisensituation verwendet und bis wann sie wieder aufgebaut werden sollen. Andererseits bestehen Mängel bei den Erläuterungen der verwendeten Methoden und Daten sowie der getroffenen Annahmen. Gerade vor dem Hintergrund der angesprochenen weitgehenden Methodenfreiheit, ist die Qualität der Offenlegung von grosser Bedeutung. Die FINMA fordert daher Banken und Prüfgesellschaften auf, die Offenlegungen kritisch zu hinterfragen und wo nötig Verbesserungen anzubringen.


Die FINMA wird die Entwicklung der Wertberichtigungen und hier insbesondere die Frage von tiefen Wertberichtigungen als Folge der Methodenfreiheit im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit weiter eng verfolgen. Gleiches gilt für die Frage der Angemessenheit der Offenlegung.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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Ex-post-Evaluation: Kein Anpassungsbedarf im Bereich der Rechnungslegungsbestimmungen

Zuletzt geändert: 01.03.2023 Grösse: 0.16  MB
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Ex-post-Evaluationsbericht

Bericht über die Ergebnisse der Ex-post-Evaluation zu den Bestimmungen zur Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen

Zuletzt geändert: 01.03.2023 Grösse: 0.29  MB
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