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2021

Baldige LIBOR-Ablösung erfordert weiter höchste Priorität

In einer weiteren Aufsichtsmitteilung (03/2021) zur Ablösung des Referenzzinssatzes LIBOR informiert die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA über den Stand des Ablösungsprozesses. Die FINMA sieht die Banken grundsätzlich im Fahrplan. Gleichzeitig gibt es in einzelnen Produktkategorien noch Aufholbedarf. Dies gilt insbesondere für den Bereich der syndizierten Kredite. Die FINMA weist auf einige bewährte Vorgehensweisen hin, um der LIBOR-Ablösung erfolgreich zu bewältigen. Sie wiederholt ihren Appell an die Marktteilnehmenden, den dafür nötigen Vorbereitungen weiterhin höchste Priorität einzuräumen.

Zur risikobasierten Überwachung forderte die FINMA im laufenden Jahr eine monatliche Selbstbeurteilung von zwanzig, volumenmässig stark von der LIBOR-Ablösung betroffenen Banken und Wertpapierhäusern ein. Die Daten per 31. Juli 2021 zeigen, dass der Grossteil der Beaufsichtigten die Meilensteine des Fahrplans der Aufsichtsmitteilung 10/2020 bisher eingehalten hat. So reduzierten die Banken seit Anfang des Jahres 2020 z. B. die Anzahl an Verträgen ohne robuste Rückfallklauseln für die Zeit nach dem Wegfall des LIBOR um fast neunzig Prozent. Dennoch verblieben per Ende Juli solche Verträge mit einem Volumen von ca. vierzig Milliarden Franken in den Büchern der Banken, der Grossteil davon in Schweizer Franken. Die Zeit drängt nun, die noch verbleibenden Verhandlungen mit den Gegenparteien so rasch als möglich und spätestens vor Ende 2021 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

 

Den grössten Nachholbedarf sieht die FINMA im Bereich der syndizierten Kredite, also bei Krediten, bei denen mindestens zwei Kreditinstitute gemeinsam einen Kredit gewähren. In diesem Bereich wurde der Anteil der Verträge ohne robuste Rückfallklauseln seit Jahresbeginn 2021 erst um 28 Prozent reduziert. Entsprechend wiederholt die FINMA ihren Aufruf an die Banken, aktiv auf die Syndikats-Banken und Kreditnehmenden zuzugehen, um die entsprechenden Kreditverträge anzupassen und so für die Zukunft Rechtssicherheit zu haben.

Bewährte Vorgehensweisen für LIBOR-Ablösung

Um einer ungenügenden Vorbereitung der Finanzinstitute entgegenzuwirken, hat die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 10/2020 klare Erwartungen und konkrete Meilensteine formuliert. Die FINMA fordert alle Finanzmarktteilnehmer erneut auf, die Vorbereitung auf die Ablösung des LIBOR mit höchster Priorität voranzutreiben. In diesem Sinne hat die FINMA in ihrer heutigen Aufsichtsmitteilung 03/2021 bewährte Vorgehensweisen zusammengestellt, mit denen die Institute verbleibenden Risiken begegnen können. Die FINMA wird den Umgang mit der LIBOR-Ablösung weiter sehr eng verfolgen. Schliessen Banken ausser in strikt limitierten und dokumentierten Ausnahmefällen weiter LIBOR-Neugeschäfte ab, kann das als Verletzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement betrachtet werden. Stellt die FINMA bei einzelnen Beaufsichtigten eine ungenügende Vorbereitung auf die LIBOR-Ablösung fest, wird sie institutsspezifische Massnahmen ergreifen.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2021

LIBOR-Ablösung: Stand und bewährte Vorgehensweisen

Zuletzt geändert: 16.09.2021 Grösse: 0.23  MB
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