Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA integriert ihre bestehende und etablierte Aufsichtspraxis bei Krankenzusatzversicherungen im Bereich des Missbrauchsschutzes in ihr Rundschreiben. Dieses tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 25. November 2019 (2C_717/2017) die bisherige Praxis der FINMA in der Missbrauchsbekämpfung in der Krankenzusatzversicherung bestätigt. Die FINMA hält diese neu in ihrem Rundschreiben 2010/03 "Krankenversicherung nach VVG" fest. Die Krankenzusatzversicherungsaufsicht bezweckt den Schutz der Versicherten vor missbräuchlichen Prämien und Ungleichbehandlungen. Das teilrevidierte Rundschreiben wurde einer öffentlichen Anhörung unterzogen (Medienmitteilung) und tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Begrenzung der Ungleichbehandlungen und der Gewinnmargen
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil klargestellt, dass Ungleichbehandlungen von Versicherten nur in einem beschränkten Rahmen zulässig sind. Diese Rechtsprechung bildet die FINMA in ihrer Praxis ab, indem sie die Höhe der kommerziellen Prämienabschläge, die sich nicht versicherungstechnisch begründen lassen, auf maximal zehn Prozent der Prämie beschränkt.
Ausserdem hält die FINMA im Rundschreiben fest, dass Gewinnmargen in einem Zusatzversicherungsprodukt von über zehn Prozent der Prämieneinnahmen grundsätzlich als missbräuchlich gelten. Entsprechend genehmigt die FINMA keine Tarife, die zu Gewinnmargen von über zehn Prozent führen. Überschreitet eine Gewinnmarge im Durchschnitt über drei Jahre fünfzehn Prozent, so hat das Versicherungsunternehmen den Tarif zu senken und von der FINMA genehmigen zu lassen.
Weiter sind gemäss gerichtlicher Praxis Versicherte in geschlossenen Beständen insbesondere vor übermässigen Prämienerhöhungen besonders zu schützen. Daher präzisiert die FINMA im Rundschreiben, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfange die betroffenen Tarife angepasst werden können.
Anhörung führte zu Anpassungen
Die Einführung von Transparenzvorschriften zur Prämienentwicklung im Alter stiess bei den Anhörungsteilnehmenden aus der Versicherungsindustrie auf breite Zustimmung. Verschiedene Anhörungsteilnehmende äusserten sich auch dahingehend, Tarife ausserordentlich anpassen und unbegrenzte Margen in den technischen Ergebnissen anwenden zu können. Die FINMA nahm aufgrund der Eingaben in der Anhörung punktuelle Anpassungen vor. Die Würdigung der Eingaben und die Ergebnisse der Anhörung sind im Ergebnisbericht offengelegt.
Rolle der FINMA bei der Überwachung von Krankenzusatzversicherungen
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher
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