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Internationale Sanktion
2021

Aktualisierte Sanktionsmeldung

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine Änderung des Anhangs der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18) publiziert.
Mit Beschluss vom 5. März 2021 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der in diesem Kontext sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar. Das SECO hat daher die für die Schweiz massgebliche Sanktionsdatenbank SESAM (SECO Sanctions Management) angepasst und die Anpassung auf seiner Internetseite publiziert.
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