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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 1 der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)

Mit Beschluss vom 4. April 2019 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 5. April 2019 angepasst.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

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