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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 3 der Verordnung vom 27. August 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 13. Februar 2019 den Anhang 3 der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine geändert. Die Änderung tritt am 14. Februar 2019 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

 
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, gemäss den Vorschriften der Verordnung keine neuen Geschäftsbeziehungen zu eröffnen und bestehende Geschäftsbeziehungen dem SECO zu melden.

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