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Internationale Sanktion

Verordnung vom 28. März 2018 über Massnahmen gegenüber Venezuela (SR 946.231.178.5)

Der Bundesrat hat am 28. März 2018 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela erlassen. Die Verordnung tritt am 28. März 2018 in Kraft und ist auf der Interseite des SECO abrufbar.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.

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