Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Abrechnungspflicht für standardisierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate ein. Dafür ergänzt sie den Anhang 1 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA und führt eine Anhörung bis zum 12. Februar 2018 durch.
Die FINMA bezeichnet die OTC-Derivatekategorien, die neu der Abrechnungspflicht unterliegen. Dazu orientiert sie sich an der europäischen Gesetzgebung, da schweizerische Marktteilnehmende Derivate überwiegend grenzüberschreitend und insbesondere mit Marktteilnehmenden mit Sitz in der Europäischen Union handeln. Erfasst sind standardisierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate. Zur Erfüllung der Abrechnungspflicht sind Übergangsfristen von sechs bis achtzehn Monaten ab Inkrafttreten der teilrevidierten Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA vorgesehen. Für diese Änderungen passt die FINMA den Anhang 1 der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an und führt eine Anhörung bis zum 12. Februar 2018 durch.
Ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Regulierung des Derivatehandels ist die Pflicht, bestimmte von der FINMA bezeichnete OTC-Derivatekategorien über eine von der FINMA bewilligte oder anerkannte zentrale Gegenpartei abzurechnen. OTC-Derivate sind Derivate, die nicht über einen Handelsplatz wie eine Börse oder eine multilaterales Handelssystem gehandelt werden.
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