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Medienmitteilung
2017

FINMA veröffentlicht Outsourcing-Rundschreiben

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das für Banken revidierte und für Versicherungen neu erlassene Rundschreiben zum Outsourcing. Dieses regelt neu als gemeinsames Rundschreiben den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken, Effektenhändlern und Versicherungen. Es tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Die FINMA veröffentlicht das Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing – Banken und Versicherer”. Die FINMA aktualisierte die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Outsourcing-Vorhaben, die für Banken, Effektenhändler und Versicherungsunternehmen gelten. Die heutige Regulierung wurde im Jahr 1999 zu einer Zeit erlassen, als Outsourcing viel weniger verbreitet und umfassend war, und ist daher überholt. Das Rundschreiben tritt am 1. April 2018 in Kraft.

Prinzipienbasierte Regulierung berücksichtigt spezifische Risiken

Die FINMA richtet das Rundschreiben konsequent prinzipienbasiert und technologieneutral aus. Damit können Institute die Anforderungen an Auslagerungen so umsetzen, dass ihren spezifischen Geschäftsmodellen und Risiken Rechnung getragen wird. Die höheren Risiken bei Auslagerungen ins Ausland sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Sanier- und Abwickelbarkeit des Unternehmens in der Schweiz zu gewährleisten.

Grosses Interesse an Anhörung

Die Anhörung ist auf grosses Interesse gestossen. Neben Banken, Effektenhändlern und Versicherungen äusserten sich auch zahlreiche mittelbar betroffene Unternehmen. Grundsätzlich wurde von den Anhörungsteilnehmern anerkannt, dass es angemessene aufsichtsrechtliche Anforderungen an Outsourcings und den Umgang mit den damit verbundenen Risiken braucht. Sie befanden ebenfalls Anpassungen an das Rundschreiben aufgrund technologischer Entwicklungen als notwendig.

FINMA nimmt verschiedene Anliegen auf

Die FINMA nahm wesentliche Anregungen auf. So definierte die FINMA den Begriff der Wesentlichkeit von Outsourcing-Vorhaben prinzipienorientierter und stärkte so die eigenverantwortliche Selbsteinschätzung der Institute. Zudem präzisierte die FINMA die Vorgaben zur Auslagerung von Risikomanagement und Compliance-Funktionen und erlaubte die prinzipienorientierte Berücksichtigung des Gruppen- und Konzernkontexts bei internen Outsourcings. Auch verzichtete die FINMA darauf, besondere Ausführungsbestimmungen für die systemrelevanten Banken in diesem Rundschreiben zu regeln. Neben weiteren Anpassungen verlängerte die FINMA die Übergangsfrist für Anpassungen bei bestehenden Auslagerungen bei Banken von zwei auf fünf Jahre. Bei den Versicherungen gilt das Rundschreiben ab Inkrafttreten für alle Neubewilligungen und Geschäftsplanänderungen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch 

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FINMA veröffentlicht Outsourcing-Rundschreiben

Zuletzt geändert: 05.12.2017 Grösse: 0.24  MB
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Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 6. Dezember 2016 bis 31. Januar 2017 zum Entwurf des Rundschreibens 2018/3 „Outsourcing – Banken und Versicherer”

Zuletzt geändert: 21.09.2017 Grösse: 1.07  MB
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2018/03 FINMA-Rundschreiben "Outsourcing – Banken und Versicherer" (21.09.2017)

Auslagerungen bei Banken und Versicherungsunternehmen

Zuletzt geändert: 21.09.2017 Grösse: 0.26  MB
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Stellungnahmen

FINMA-Rundschreiben 2018/3 „Outsourcing – Banken und Versicherer”

Zuletzt geändert: 21.09.2017 Grösse: 28.95  MB
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  • DE
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