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2017

Derivatemeldepflicht: FINMA verlängert Übergangsfrist für bestimmte Unternehmen ausserhalb des Finanzsektors

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA gibt Unternehmen ausserhalb des Finanzsektors mit kleinen Volumen im Derivatehandel mehr Zeit für den Beginn der Meldepflicht an ein Transaktionsregister. Sie verlängert die entsprechende Übergangsfrist auf den 1. Januar 2019.

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) sieht bei Derivatetransaktionen eine Meldepflicht für grundsätzlich alle Marktteilnehmenden vor. Der Bundesrat hat diese bei der jüngsten Revision der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) nicht angepasst. Die FINMA wurde informiert, dass Unternehmen ausserhalb des Finanzsektors operationelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer Derivatenmeldepflicht gemäss FinfraG haben. Dies betrifft Derivatgeschäfte von sogenannten kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien mit ausländischen Gegenparteien. Die FINMA verlängert nun für diese Schweizer Unternehmen, die nicht der FINMA-Aufsicht unterstehen, mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2017 die Übergangsbestimmung vom 1. April 2018 auf den 1. Januar 2019. Sie erhalten somit genügend Zeit, um ihre operationellen Anpassungen vor Beginn der Meldepflicht abschliessen zu können. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) unterstützt eine Fristverlängerung. Die Übergangsfristen für grosse und kleine finanzielle Gegenparteien, grosse nichtfinanzielle Gegenparteien und zentrale Gegenparteien ändern sich nicht.

Die Bewilligung und Anerkennung der Transaktionsregister haben gemäss FinfraG für Schweizer Marktteilnehmende die Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäften an ein Transaktionsregister ausgelöst. Mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2017 "Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister“ vom 3. April 2017 informierte die FINMA näher darüber. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Meldepflicht von bestimmten Schweizer Marktteilnehmenden bereits zu erfüllen und wird in den nächsten Monaten gestaffelt für weitere Kategorien von Marktteilnehmern in Kraft treten.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2017

Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldung an ein Transaktionsregister / Erstreckung Übergangsfrist

Zuletzt geändert: 18.10.2017 Grösse: 0.21  MB
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Derivatemeldepflicht: FINMA verlängert Übergangsfrist für bestimmte Unternehmen ausserhalb des Finanzsektors

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