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Medienmitteilung
2016

FINMA überarbeitet Regeln zum Outsourcing

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA revidiert ihr Rundschreiben zum Outsourcing und unterzieht es einer Anhörung. Das Rundschreiben regelt den Umgang mit ausgelagerten Dienstleistungen von Banken und neu von Versicherungen. An systemrelevante Banken werden für die Auslagerung kritischer Dienstleistungen zudem erhöhte Anforderungen gestellt.

Die Bedeutung von Auslagerungen im Banken- und Versicherungsbereich nimmt zu. Daher überarbeitet die FINMA die Bestimmungen des bisherigen Rundschreibens 2008/7 "Outsourcing Banken". Die prinzipienbasierte und technologieneutrale Aufsichtspraxis wird beibehalten und der Rundschreibentext entschlackt. Soweit sinnvoll, werden die Anforderungen für Banken, Effektenhändler und neu auch Versicherungsunternehmen vereinheitlicht. Dies bringt für Versicherungsunternehmen teilweise Erleichterungen mit sich. Das totalrevidierte Rundschreiben "Outsourcing" wird einer Anhörung unterzogen. Diese dauert bis zum 31. Januar 2017.

Interne werden externen Auslagerungen gleichgestellt

Für die FINMA sind gruppeninterne Auslagerungen prinzipiell mit derselben Sorgfalt zu behandeln und einer gleich intensiven Überwachung zu unterziehen wie ein externes Outsourcing. Sämtliche Anforderungen des Rundschreibens sind darum neu grundsätzlich auch bei einem gruppeninternen Outsourcing zu erfüllen.

Zusätzliche Anforderungen für systemrelevante Banken

Für systemrelevante Banken gelten für die Auslagerung kritischer Dienstleistungen neu zusätzliche Anforderungen. Diese sollen verhindern, dass sich Auslagerungen nachteilig auf mögliche Restrukturierungen oder Abwicklungen auswirken. Die neuen Anforderungen stellen zudem sicher, dass die Notfallplanung der Institute den Auslagerungen angemessen Rechnung tragen. Auch dürfen kritische Dienstleistungen nicht mehr an Banken derselben Finanzgruppe ausgelagert werden.

Adäquate Auswahl, Instruktion und Kontrolle von Dienstleistern

Das Rundschreiben verlangt von den Instituten eine Inventarisierung der ausgelagerten Dienstleistungen. Dies schafft insbesondere in einem Sanierungsfall Klarheit über den Bestand an ausgelagerten Unternehmensaufgaben. Aus demselben Grund wird bei Auslagerungen ins Ausland neu als Prinzip verlangt, dass der Zugriff auf alle für eine Sanierung, Abwicklung oder Liquidation notwendigen Informationen jederzeit in der Schweiz möglich ist. Weiter wurden die Vorgaben zur Auswahl, Instruktion und Kontrolle von Dienstleistern überarbeitet. Damit soll namentlich sichergestellt werden, dass die Institute bei der Auswahl ihrer Auslagerungspartner mögliche Abhängigkeitsverhältnisse und Konzentrationsrisiken berücksichtigen.

Konsequent aufsichtsrechtliche Ausgestaltung des Rundschreibens

Das überarbeitete Rundschreiben verzichtet konsequent auf Ausführungen zum Datenschutzrecht, welche im privatrechtlichen Datenschutzgesetz abschliessend geregelt sind.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch,

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FINMA überarbeitet Regeln zum Outsourcing

Zuletzt geändert: 06.12.2016 Grösse: 0.06  MB
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Entwurf Rundschreiben 17/xx Outsourcing – Banken und Versicherer

Auslagerungen bei Banken und Versicherungsunternehmen

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Erläuterungsbericht

Rundschreiben 2017/xx „Outsourcing – Banken und Versicherer“

Zuletzt geändert: 06.12.2016 Grösse: 0.21  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben 2017/xx "Outsourcing – Banken und Versicherer"

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Kernpunkte

Rundschreiben 2017/xx „Outsourcing – Banken und Versicherer“

Zuletzt geändert: 06.12.2016 Grösse: 0.13  MB
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