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Medienmitteilung
2016

Anhörung zur Revision von FINMA-Rundschreiben im Bereich Effektenhandel

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA legt ihre Aufsichtspraxis zur neuen Finanzmarktinfrastruktur-Regulierung in Form von Rundschreiben dar. Sie führt eine Anhörung zu den entsprechenden Rundschreiben bis zum 9. November 2016 durch.

Am 1. Januar 2016 sind das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) in Kraft getreten. Diese Erlasse regeln unter anderem die Meldepflichten bei Effektengeschäften und die Pflichten von Betreibern von organisierten Handelssystemen. Die Aufsichtspraxis der FINMA in diesen Bereichen wird nun in den revidierten FINMA-Rundschreiben „Meldepflicht Effektengeschäfte“ und „Effektenjournal“ sowie dem neuen Rundschreiben „Organisierte Handelssysteme“ festgelegt. Die Rundschreiben werden einer Anhörung bis zum 9. November 2016 unterzogen.


Aufgrund der neuen Gesetzeslage müssen die wirtschaftlich Berechtigten eines Effektengeschäfts gemeldet werden. Die Meldepflicht wurde zudem auf der Produktseite auf nicht standardisierte Derivate ausgeweitet, die auf Effekten basieren, welche an einem Handelsplatz in der Schweiz zugelassen sind. Auch angepasst wurden die Ausnahmen von der Meldepflicht. Die überarbeiteten Rundschreiben „Meldepflicht Effektengeschäfte“ und „Effektenjournal“ geben die aktualisierte Auslegungspraxis der FINMA zu den geänderten Bestimmungen wieder.


Die Tätigkeiten und Pflichten von Betreibern organisierter Handelssysteme wurden erstmals gesetzlich geregelt. Die prinzipienbasierte Regulierung lässt Raum für Auslegungsfragen, insbesondere bezüglich des Begriffs des organisierten Handelssystems sowie der Pflichten des Handelssystembetreibers. Das neue Rundschreiben „Organisierte Handelssysteme“ legt auch zu diesen Punkten die FINMA-Interpretation und Aufsichtspraxis dar.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

Anhörung zur Revision von FINMA-Rundschreiben im Bereich Effektenhandel

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.09  MB
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Entwurf Rundschreiben 2008/4 Effektenjournal

Führung des Effektenjournals durch Effektenhändler und Teilnehmer

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.38  MB
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Entwurf Rundschreiben 2018/xx Organisierte Handelssysteme

Pflichten von Betreibern eines organisierten Handelssystems (OHS)

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.35  MB
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Erläuterungsbericht

Rundschreiben 2018/xx „Organisierte Handelssysteme“

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.35  MB
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Erläuterungsbericht

Totalrevision des FINMA-RS 08/11 „Meldepflicht Effektengeschäfte“ und Teilrevision des FINMA-RS 08/4 „Effektenjournal“

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.31  MB
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Information zur Anhörung

Neues Rundschreiben 2018/xx „Organisierte Handelssysteme“; Totalrevision Rundschreiben 2008/11 „Meldepflicht Effektengeschäfte“; Teilrevision Rundschreiben 2008/4 „Effektenjournal“

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.13  MB
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Kernpunkte

Rundschreiben 2018/xx „Organisierte Handelssysteme“

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.28  MB
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Kernpunkte

Totalrevision des FINMA-RS 08/11 „Meldepflicht Effektengeschäfte“ und Teilrevision des FINMA-RS 08/4 „Effektenjournal“

Zuletzt geändert: 28.09.2016 Grösse: 0.29  MB
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