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Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 3 und 5 der Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 5. Februar 2016 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden eine natürliche und zwei juristische Personen aus der Liste entfernt. Die Änderung tritt am 8. Februar 2016 um 18:00 Uhr in Kraft. 

 

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

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