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2016

Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden: FINMA gibt nachträglich Abschluss des Verfahrens gegen die Bank Julius Bär bekannt

Zwischen 2010 und 2011 führte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär & Co. AG. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsgeschäft der Bank mit US-Privatkunden. Die FINMA stellte fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte. In der Folge ordnete die FINMA Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands an, welche die Bank umsetzte. Die FINMA informiert heute zeitgleich mit den US-Behörden über den Abschluss ihres Verfahrens in diesem Fall. Das ist ihre Praxis bei Verfahren im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit.
Heute gab die Bank Julius Bär bekannt, dass sie mit dem U.S. Department of Justice (DoJ) eine Vereinbarung abgeschlossen hat. Diese Vereinbarung sieht die Zahlung einer Gesamtsumme von 547.25 Millionen Dollar vor und steht im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft der Bank mit US-Privatkunden. Rund um diese Thematik nahm die Bank proaktiv mit der FINMA Kontakt auf und führte zwischen September 2009 und August 2010 nach den Vorgaben der FINMA eine interne Untersuchung zu den Risiken aus dem Geschäft mit US-Kunden durch. Die Ergebnisse der Untersuchung deuteten auf Verletzungen des Aufsichtsrechts hin. Daher eröffnete die FINMA im September 2010 ein Enforcementverfahren gegen Julius Bär. Das Verfahren befasste sich mit der Strategie und Risikobereitschaft im US-Geschäft, den Kontrollsystemen, der Compliance-Kultur und den Verantwortlichkeiten sowie der Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern.

Ungenügendes Risikomanagement

Die FINMA beurteilte die Führung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Geschäfts der Bank mit US-Kunden auf der Basis des schweizerischen Aufsichtsrechts. Dieses sieht vor, dass eine Bank jederzeit Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit zu bieten hat und über eine angemessene Organisation einschliesslich eines entsprechenden Risikomanagements verfügen muss.


Die interne Untersuchung der Bank und das Enforcementverfahren der FINMA zeigten, dass die Bank die Rechts- und Reputationsrisiken aus ihrem Geschäft mit US-Kunden unterschätzt und Verstösse gegen US-Recht in Kauf genommen hatte. Insbesondere nach dem Ausstieg der UBS AG aus dem US-Geschäft im Jahr 2008 hatte die Bank ihre Risiken nochmals erheblich erhöht. Die Bank hatte sich entschieden, UBS-Kunden zu übernehmen und sah dies als eine Chance, ohne aber die Tragweite der damit verbundenen Risiken für die global aktive Gruppe ausreichend abgeklärt zu haben. Eine mangelhafte Governance, die sich unter anderem in fehlenden Kontrollen und einem problematischen Anreizsystem manifestierte, erhöhte die Risiken der Bank Julius Bär zusätzlich. Daher ist der Bank für den Zeitraum von 2007 bis 2008 eine ungenügende Risikoerkennung und -bewertung vorzuwerfen.

FINMA-Verfahren 2011 abgeschlossen

Die FINMA schloss ihr Enforcementverfahren gegen Julius Bär im November 2011 ab. Dabei hielt die FINMA fest, dass die Bank ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen der mit dem US-Geschäft verbundenen Risiken verletzt und sich unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken ausgesetzt hatte. Damit verstiess Julius Bär nach Schweizer Aufsichtsrecht auch gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.

Massnahmen umgesetzt und überprüft 

Im Rahmen ihres Verfahrens ordnete die FINMA an, dass Julius Bär ihren bereits begonnenen Ausstieg aus Teilen des US-Geschäfts fortsetzen und zu Ende führen musste. Unabhängige Dritte überprüften sowohl den angeordneten Ausstieg als auch die Organisation des grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäfts mit Privatkunden bezogen auf die angemessene Erfassung, Begrenzung und Überwachung der bestehenden Risiken. Aufgrund des derzeitigen Kenntnisstands sind in dieser Angelegenheit keine weiteren Massnahmen gegen die Bank erforderlich.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch 

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Grenzüberschreitendes Geschäft mit US-Kunden: FINMA gibt nachträglich Abschluss des Verfahrens gegen die Bank Julius Bär bekannt

Zuletzt geändert: 05.02.2016 Grösse: 0.14  MB
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