News

Meldung
2016

Datenerhebung für die Betriebsrechnung 2015 der beruflichen Vorsorge

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publizierte heute die Dokumente, damit die privaten Schweizer Lebensversicherer die Daten für die Betriebsrechnung 2015 erfassen können. Die Lebensversicherer erstatten der FINMA über den Betrieb der Kollektivversicherung Berufliche Vorsorge für das Jahr 2015 Bericht. Dafür haben sie bis zum 30. April 2016 Zeit. 

Die Berichterstattung ist geprüft einzureichen. Das bedeutet, dass die Lebensversicherer der FINMA ein von der externen Prüfgesellschaft durchgeführtes und unterzeichnetes Prüfprogramm vorzulegen haben. Gegenüber den versicherten Vorsorge- und Sammeleinrichtungen und ihren Versicherten müssen sie die wesentlichen Daten und Ergebnisse der Betriebsrechnung 2015 bis zum 31. Mai 2015 offen legen. Im Vorjahr haben die Lebensversicherer erstmals den Anteil der kollektiven Kapitalanlagen sowie den Anteil der nicht kostentransparenten Kapitalanlagen ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2015 werden sie nun die Vermögensverwaltungskosten ausweisen und damit die in Erträgen von Kollektivanlagen verrechneten Kosten differenziert transparent machen. Im Berichtsjahr 2015 werden die Lebensversicherer zudem neu eine geschlossene Bilanz offenlegen. Dabei weisen sie neben den Kapitalanlagen und den technischen Rückstellungen auch alle anderen Bilanzpositionen sowie die Bilanzsumme aus.

Backgroundimage