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2015

EU anerkennt Schweizer Aufsicht über zentrale Gegenparteien als gleichwertig

Die Europäische Kommission anerkennt die schweizerische Aufsicht über zentrale Gegenparteien als gleichwertig mit den massgeblichen Bestimmungen in der Europäischen Union. Der heute veröffentlichte Äquivalenzentscheid bildet die Basis für einen grenzüberschreitenden Marktzugang schweizerischer zentraler Gegenparteien in der Europäischen Union. 

Damit eine zentrale Gegenpartei aus der Schweiz ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend in der Europäischen Union (EU) anbieten kann, muss sie bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA zugelassen werden. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Zulassung ist die Gleichwertigkeit der Aufsichtssysteme. Die ESMA hat überprüft, ob das schweizerische Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien den massgeblichen Bestimmungen der EU entspricht (EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, EMIR). Gestützt auf diese Analyse hat die Europäische Kommission nun die Gleichwertigkeit der Aufsichtssysteme für den Bereich der zentralen Gegenparteien festgestellt. Dies ermöglicht eine Zulassung schweizerischer Anbieter zum europäischen Markt. Betroffen ist gegenwärtig eine zentrale Gegenpartei in der Schweiz. Die abschliessende Zulassung durch die ESMA wird in naher Zukunft erwartet.

 

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst den Entscheid der Europäischen Kommission. Die relevanten EU-Gremien würdigen damit den aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie die Aufsicht über zentrale Gegenparteien in der Schweiz positiv. Dies stärkt den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Insbesondere können aufsichtsrechtliche Doppelspurigkeiten vermieden werden. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist es ein wichtiger Schritt, um eine wirksame, effiziente und international abgestimmte Aufsicht über zentrale Gegenparteien sowie den Finanzmarkt im All-gemeinen zu gewährleisten. 

 

Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

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EU anerkennt Schweizer Aufsicht über zentrale Gegenparteien als gleichwertig

Zuletzt geändert: 13.11.2015 Grösse: 0.1  MB
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