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2015

FINMA genehmigt Mindeststandards für das Business Continuity Management von Versicherern

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die Mindeststandards des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für das Business Continuity Management (BCM) als Selbstregulierung anerkannt (nach Art. 7 Abs. 3 FINMAG). Die Selbstregulierung trat am 1. Oktober 2015 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2017. Die FINMA wird die Umsetzung und Einhaltung der BCM-Mindeststandards im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit überprüfen.
BCM-Mindeststandards dienen dem Ziel, dass Versicherer auch in ausserordentlichen Situationen in der Lage sind, ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Um dies sicher zu stellen,  haben sie entsprechende Massnahmen zu ergreifen und die Fortführung kritischer Prozesse im Rahmen eines umfassenden und angemessenen Risikomanagements zu gewährleisten. 

Die BCM-Mindeststandards werden als Teil des FINMA-Rundschreibens 2008/10 „Selbstregulierung als Mindeststandard“ auf der FINMA-Internetseite publiziert. Sie sind auch auf der Internetseite des SVV in verschiedenen Sprachversionen greifbar. 
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