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Internationale Sanktion

Neue Verordnung vom 12. August 2015 über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (SR 946.231.169.9)

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik von Südsudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht in Art. 2 und 6 die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen sowie das Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie eine Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte vor. Die 6 betroffenen Personen werden im Anhang aufgeführt. Die Verordnung tritt am 12. August um 18 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich zu blockieren. 

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